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Mehrwertsteuererhöhung ab 2024: Auswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher

Aktualisiert: 17. Apr.

Am 25. September 2022 hat das Volk die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen, welche am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Die Reform setzte sich aus zwei Vorlagen zusammen: der Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.


In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die neuen Mehrwertsteuersätze und die Auswirkungen für die Unternehmen.


Taschenrechner und Unterlagen auf einem Tisch

Die neuen Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024:


Normalsatz neu 8.1 % (alt 7.7%)

Der Normalsatz ist der Standard-Mehrwertsteuersatz, der auf die meisten Güter und Dienstleistungen angewendet wird, welche nicht dem reduzierten oder Sondersatz unterliegen.


Reduzierte Satz neu 2.6% (alt 2.5%)

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, auch als ermässigter Satz bekannt, wird auf bestimmte Güter und Dienstleistungen angewendet, die als lebensnotwendig, kulturell wichtig oder sozial relevant betrachtet werden. Dieser Satz ist in der Regel niedriger als der Normalsatz und soll bestimmte Produkte und Dienstleistungen erschwinglicher machen. Der Gedanke dahinter ist oft sozialpolitisch motiviert, um bestimmte Waren und Dienstleistungen für breitere Bevölkerungsschichten zugänglicher zu machen. Er kommt zum Beispiel zur Anwendung bei Lebensmittel (exklusiv Alkohol), Zeitschriften, Medikamente und weiteres.


Sondersatz Beherbergung neu 3.8% (alt 3.7%)

Der Sondersatz für Beherbergung bezieht sich auf einen speziellen Mehrwertsteuersatz, der auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften angewendet wird. Dieser spezielle Satz wird oft eingeführt, um den steuerlichen Rahmen für die Hotel- und Tourismusbranche anzupassen und gegebenenfalls die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Absicht hinter einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsbetriebe besteht oft darin, die Tourismusbranche zu fördern und den Reiseverkehr anzukurbeln, indem die Kosten für Unterkünfte für Reisende gesenkt werden.


Auswirkungen auf Unternehmen:

Unternehmen sind angehalten, sich auf die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung vorzubereiten, da sie direkte Auswirkungen auf ihre Finanzen und Geschäftsstrategien haben wird.

Hier einige Inputs:

  • Preisanpassungen: Dienstleistungs- und Produktepreise müssen angepasst werden, um die erhöhte Steuerlast auszugleichen.

  • Buchhaltung: Unternehmen müssen ihre Buchführungssysteme anpassen, um die neuen Steuersätze korrekt zu berücksichtigen und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sicherzustellen.

  • Zeitliche Abgrenzung: Die zeitliche Abgrenzung bezieht sich darauf, dass Ausgaben oder Einnahmen über unterschiedliche Abrechnungszyklen / Zeiträume hinweg erfasst und abgerechnet werden. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, sei es bei Verträgen, Mietvereinbarungen oder anderen finanziellen Vereinbarungen. Sprich werden Leistungen über beide Kalenderjahre (2023/2024) bezogen oder erbracht, muss das in der Rechnungsstellung / -verbuchung korrekt erfasst werden. Erklärung anhand eines Beispiels: Ein Schreiner erbringt Leistungen vom 18. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024. Bei der Rechnungsstellung muss er nun die erbrachten Dienstleistungen separat ausweisen. Das heisst, vom 18. Bis 31. Dezember 2023 mit einem MWST-Satz von 7.7% und vom 1. Bis 12. Januar 2024 mit einem MWST-Satz von 8.1%

  • Verbraucherverhalten: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer gekoppelt mit der anhaltenden Teuerung könnte das Verbraucherverhalten beeinflussen, da die Erhöhung der Preise normalerweise zu einer Zurückhaltung beim Konsum führt.


Wir empfehlen allen Unternehmen sich rechtzeitig mit der Thematik auseinander zusetzen, um sicherzustellen, dass sie die Änderungen ordnungsgemäss umgesetzt werden. Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Termin.


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