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Die Vielfalt der Rechtsformen in der Schweiz

Aktualisiert: 15. März

In diesem Artikel werden wir spezifisch auf die Charakteristiken, Vor- und Nachteile und Herausforderungen jeder Rechtsform eingehen, um Ihnen eine noch klarere Orientierung bei der Entscheidung für die optimale Struktur für Ihr Unternehmen zu bieten. Begleiten Sie uns auf dieser informativen Reise und gewinnen Sie wertvolle Einblicke, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform helfen.


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Übersicht der Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen

  • Kollektivunternehmen

  • Aktiengesellschaft (AG)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Kommanditgesellschaft


Einzelunternehmen:

Eine Einzelfirma in der Schweiz stellt eine der einfachsten und unkompliziertesten Formen der Unternehmensgründung dar. Bei dieser Rechtsform handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine eigenständige juristische Person. Stattdessen führt der Unternehmer das Geschäft persönlich und haftet somit auch persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten und Schulden des Unternehmens. Die Gründung einer Einzelfirma gestaltet sich vergleichsweise unkompliziert. Die Einzelfirma ist ideal für kleine Unternehmen oder Freiberufler, die allein operieren und wenig Kapital benötigen.


  • Mindestkapital: kein Mindestkapital benötigt

  • Gründungspersonen: mindestens eine Person (Eigentümer)

  • Haftung: Der Eigentümer haftet persönlich und unbeschränkt für alle Schulden und Verpflichtungen.

  • Besteuerung: Die Einkommensteuer wird auf dem persönlichen Steuersatz des Eigentümers berechnet.

  • Vorteil: Geringer administrativer Aufwand und keine Formalitäten bei der Gründung notwendig

  • Nachteil: Haftung sowie der sozialversicherungstechnische Aspekt



Kollektivgesellschaft:

Die Kollektivgesellschaft stellt in der Schweiz eine klassische Form der Personengesellschaft dar, bei der zwei oder mehr natürliche Personen gemeinsam ein Unternehmen führen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der AG oder der GmbH handelt es sich bei der Kollektivgesellschaft um keine eigenständige juristische Person, sondern um eine Zusammenschlussform, bei der die Gesellschafter persönlich und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Kollektivgesellschaft ist ideal für kleinere Unternehmen oder Start-ups, bei denen eine persönliche und enge Zusammenarbeit der Gesellschafter entscheidend ist.


  • Mindestkapital: kein Mindestkapital benötigt

  • Gründungspersonen: mindestens zwei natürliche Personen

  • Haftung: die Gesellschafter haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt

  • Besteuerung: das Unternehmen (als Struktur) ist nicht steuerpflichtig, jedoch werden die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern aufgrund ihres Lohnes, des allfälligen Gewinnanteils, der Eigenkapitalzinsen und ihres Vermögens direkt besteuert

  • Vorteil: Geringer administrativer Aufwand und keine Formalitäten bei der Gründung notwendig

  • Nachteil: Haftung sowie der sozialversicherungstechnische Aspekt, Konkurrenzverbot


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt in der Schweiz eine beliebte und weit verbreitete Rechtsform für die Gründung von Unternehmen dar. Im Gegensatz zur Einzelfirma handelt es sich bei der GmbH um eine eigenständige juristische Person, was bedeutet, dass sie unabhängig vom persönlichen Vermögen ihrer Gesellschafter existiert. Die Gründung einer GmbH erfordert bestimmte formale Schritte, darunter die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags sowie die Eintragung beim Handelsregisteramt. Die GmbH ist eine beliebte Wahl für mittelgrosse Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern.


  • Mindestkapital: CHF 20'000.—

  • Gründungspersonen: mindestens eine Person (Gesellschafter)

  • Haftung: bis höchstens zum Betrag des eingetragenen Stammkapitals.

  • Besteuerung: Gewinnsteuer wird auf Unternehmensebene berechnet, wobei Dividenden auf persönlicher Ebene besteuert werden. Kapitalsteuer wird ebenfalls fällig.

  • Vorteil: eigene Rechtspersönlichkeit und niedriges Stammkapital erforderlich

  • Nachteil: keine Anonymität, formelle Anforderungen der Gründung (höhere Kosten), Übertragung der Stammanteile nicht einfach übertragbar


Aktiengesellschaft (AG):

Die Aktiengesellschaft (AG) repräsentiert in der Schweiz eine etablierte und häufig gewählte Rechtsform für Unternehmensgründungen. Die AG ist wie die GmbH eine eigenständige juristische Person. Die Gründung einer AG erfordert bestimmte formale Schritte, einschliesslich der Ausarbeitung der Statuten und der Eintragung im Handelsregister. Die AG ist eine geeignete Wahl für grössere Unternehmen, die ein breites Kapitalinteresse anbieten möchten.


  • Mindestkapital: CHF 100'000.— (wovon mindestens die Hälfte bei der Gründung einbezahlt werden muss)

  • Gründungspersonen: mindestens eine Person (Aktionär)

  • Haftung: Haftung ist auf das eingebrachte Aktienkapital beschränkt.

  • Besteuerung: Wie bei der GmbH, mit einer getrennten Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Dividenden.

  • Vorteil: Anonym, einfache Übertragung / Verkauf der Aktien, hohe Kreditwürdigkeit

  • Nachteil: formelle Anforderungen der Gründung (höhere Kosten), hohes Gründungskapital


Kommanditgesellschaft (KG):

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Rechtsform der Personengesellschaft in der Schweiz, die eine Mischform zwischen persönlich haftenden Komplementären und beschränkt haftenden Kommanditisten darstellt. Diese Struktur ermöglicht es, unterschiedliche Haftungsniveaus innerhalb der Gesellschaft zu etablieren. Die KG eignet sich besonders für Unternehmen, bei denen eine Aufteilung von Verantwortlichkeiten und Haftungsniveaus innerhalb der Gesellschafter erwünscht ist.


  • Mindestkapital: kein Mindestkapital benötigt

  • Gründungspersonen: mindestens zwei natürliche Personen

  • Haftung: Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

  • Besteuerung: Gewinnsteuer wird auf Unternehmensebene berechnet.

  • Vorteil: Deutliche Abgrenzung zwischen der operativen Leitung und den Finanzinvestoren.

  • Nachteil: Komplementäre haften solidarisch und unbeschränkt


Es ist ratsam, sich mit dieser Thematik gründlich zu befassen und gegebenenfalls rechtliche oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die gewählte Rechtsform optimal zu den Bedürfnissen und Zielen Ihres Unternehmens passt.


Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Termin.

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